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Grundsteuer – Was kommt da auf uns zu?

Ziemlich viele in den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf sind Eigentümer der Wohnungen und Häuser, die sie bewohnen.
So ziemlich jeder von Ihnen musste Ende letzten Jahres bis Anfang 2023 sehr umständlich online eine Erklärung über sein oder ihr Grundstück abgeben.

Wenn Sie sich gefragt haben, warum das sein musste, erkläre ich das kurz.

Der Staat erhebt auf das Eigentum von Grund und Boden eine Steuer, die sog. Grundsteuer. Diese wurde bisher auf der Grundlage von „Einheitswerten“ (für die neuen Bundesländer aus 1935) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Berechnungsweise schon 2018 widersprochen und das für verfassungswidrig erklärt.
Deswegen musste die Bundespolitik sich hier auf ein neues Verfahren einigen.

Gültig wird das alles aber erst ab 2025

Vielleicht haben Sie – so wie ich – schon einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Hier wurde Ihnen auch eine „Grundsteuermessbetrag“ mitgeteilt.

Warum ist das jetzt für die Kommunalpolitik wichtig?

Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer. Das heißt, sie kommt dem Haushalt der Gemeinde zu Gute. Die Gemeinde, in der das besteuerte Grundstück liegt, muss auf den Grundsteuermessbetrag einen „Hebesatz“ beschließen. Aus dem Grundsteuermessbetrag x Hebesatz ergibt sich die Grundsteuer, die Sie zu zahlen haben.
Die Krux ist jetzt, dass sich in Ostdeutschland die Werte im Vergleich zu 1935 nun mal massiv erhöht haben. Wenn jetzt der Hebesatz gleich bleibt, zahlen Sie sehr stark erhöhte Grundsteuer und das kann nicht der Sinn des ganzen Prozederes sein. Daher müssen die Gemeindevertretungen einen Hebesatz finden, der diese erhebliche Erhöhung abfedert.
Deswegen ist es wichtig, wer in den Gemeindevertretungen sitzt. Mit der SPD sitzen da die richtigen Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen.

Manuel Peters

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