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Wieviele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl?

Das Landeswahlgesetz sieht eine so genannte personalisierte Verhältniswahl vor. Danach hat der Wähler zwei Stimmen zu vergeben:

  • Mit der Erststimme wählt er in einem der 36 Wahlkreise einen der zur Auswahl stehenden Direktkandidaten.

    Diese werden üblicherweise von den Parteien vorgeschlagen, allerdings können sich auch Einzelbewerber zur Wahl stellen. Der Bewerber mit den meisten Stimmen erhält das Wahlkreismandat.
    In unserem Bereich kandidiert unser Ortsvereinsmitglied Dirk Stamer.

  • Mit der Zweitstimme wählt man die Partei und somit die sich dahinter verbergende Landesliste.

    Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Landtag ausschlaggebend. Sie entscheidet über die Fraktionsstärke und damit über die Möglichkeiten von Mehrheits- und Koalitionsbildungen. Die stärkste Fraktion hat das Recht, den Ministerpräsidenten zu stellen.

Erst- und Zweitstimme für die SPD, damit

  • Dirk Stamer

    unsere Region im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertreten und

  • Erwin Sellering unser Ministerpräsident

    bleiben kann.

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