Große Aufregung herrscht, u. a. in der Presse, weil angeblich auf den Stimmzetteln zu komplizierte Formulierungen verwirren würden. Dem kann ich in keiner Weise zustimmen, steht doch dort zu lesen:
„… Zur Abstimmung steht der
Gesetzentwurf
zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz
beschlossenen Aufgaben.
Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu? …“
Jeder des Lesens fähige Bürger erkennt, um welchen Gesetzentwurf es dabei geht, denn er ist ja als solcher vor der obigen Frage genannt worden.
Meine Empfehlung lautet übrigens, das Kreuz bei „Nein“ zu setzen.
Begründungen dafür habe ich viele, drei möchte ich hier erwähnen:
– Mir ist weder unter meinen Bekannten noch in der Verwandtschaft jemand bekannt, der ein Gericht aufsuchen mußte. Sollte das doch einmal der Fall sein, kann man auch längere Wege in Kauf nehmen.
– Nach meinem Wissensstand sollen durch die Verkleinerung der Anzahl von Gerichtsstandorten ohne Verkleinerung der Beschäftigtenzahl u. a. die Schnelligkeit der Bearbeitung erhöht und vor allem die Zusammenführung von an auf verschiedenen Gebieten spezialisierten Mitarbeitern und Richtern ermöglicht und dadurch die Arbeit insgesamt verbessert werden.
– Es ergibt sich der Eindruck, daß nicht die Bürger gegen das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz sind, sondern die Angestellten der von der Änderung betroffenen Gerichte bzw. Anwälte und Richter, die in Zukunft längere Wege zu ihrer Arbeitsstelle in Kauf nehmen müssen.
Deshalb muß man den Gesetzentwurf zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Aufgaben ablehnen und mit „Nein“ stimmen.
Sehr geehrter Herr Stamer,
die Mehrheit der Bevölkerung ist längst gegen das Vorhaben, die AG Bezirke nahezu doppelt so gross zu machen, wie die derzeit größten AG Bezirke in ganz Deutschland.
Die „Reform“ kippt das Kind mit dem Bade aus und schiesst weit über das Ziel hinaus.
Es gibt keine Spezialisierungen an den Amtsgerichten, wie sie die von den Landgerichten teilweise kennen. Das ist eine Fahne, die nach der Diskussion schnell wieder eingeholt wird. Und Sie glauben daran.
63 % aller AG in Deutschland haben neun oder weniger Richter. Woher kommt die Zahl der zehn Richter, ab denen ein AG angeblich erst effektiv ist? Weil wir zehn Fingerhaben?
Hat Herr Sellering eine Evaluation veranlasst, bevor er das gegen den Willen der CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat?
Kleine Gerichte sind nicht langsamer als große.
Was ist das Signal, das Sie in die Landstriche senden,wenn sie meinen, es braucht dort kein AG mehr. „Ihr seid abgehängt“!?
Wann brauchten Sie das letzte mal die Feuerwehr oder ihre Bekannten? Sollen wir die auch abziehen.? Gogglen Sie doch mal Justitzgewährungsanspruch.
Können Sie erklären, warum Anwälte aus den großen Städten gegen die Reform sind? Die haben doch nur Vorteile.
Glauben Sie, die Anwälte werden auf Dauer in der Fläche bleiben, wenn die Gerichte gehen? Vielleicht hat einer ihrer Bekannten schon mal einen Anwalt benötigt, vielleicht sogar ein Gewerbetreibender. Was macht die SPD eigentlich für eine Strukturpolitik?
Freundliche Grüße
Martin Lorentz
Rechtsanwalt Schwerin
Sehr geehrter Herr Lorentz,
der von Ihnen kommentierte Beitrag zum Volksentscheid über die Zukunft der Gerichtsstrukturreform wurde nicht von mir verfasst. Gleichwohl möchte möchte ich Ihnen meine Meinung darlegen, da Sie mich direkt angeschrieben haben.
Unser schönes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit der geringsten Bevölkerungsdichte und leider immer noch von einem schleichenden Bevölkerungsrückgang betroffen. Ebenfalls sind die Eingänge bei den Amtsgerichten rückläufig.
Ich persönlich würde es auch begrüßen, wenn überall Amtsgerichte verfügbar wären, aber wir müssen die laufenden Entwicklungen bei unseren Entscheidungen berücksichtigen, um weiterhin zukunftsorientiert ausgerichtet zu sein zum Wohle aller Beteiligten. Wir können und dürfen unsere Augen nicht vor diesen Entwicklungen verschließen.
Die Schaffung größerer Einheiten bei den Amtsgerichten verbessert die Effizienz und sichert weiterhin eine gleichbleibend hohe Qualität. Weiterhin sind Synergie- und Skaleneffekte zu erwarten hinsichtlich Verwaltungsaufgaben, Vertretungen usw.
Ebenfalls müssen wir ganz pragmatisch berücksichtigen, dass die Reform bereits am 09.10.2013 beschlossen worden ist und seit dem 06.10.2014 schrittweise umgesetzt wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht heraus entstünden bei einer Rückabwicklung der Reform hier ein erheblicher finanzieller Aufwand, der unser Land unnötig schwächen würde, da das notwendige Geld an anderer Stelle fehlen würde.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch per E-Mail an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Stamer
Sehr geehrter Herr Lorentz,
wenn Sie sich an Herrn Stamer direkt wenden möchten, können Sie das gern über unser Kontaktformular tun. Ich leite Ihre Nachricht dann umgehend weiter.
hk